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   VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15   

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https://dejure.org/2018,61274
VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15 (https://dejure.org/2018,61274)
VG Halle, Entscheidung vom 26.09.2018 - 6 A 245/15 (https://dejure.org/2018,61274)
VG Halle, Entscheidung vom 26. September 2018 - 6 A 245/15 (https://dejure.org/2018,61274)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 B 9.09

    Verwaltungsgebühren; Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung; nicht sofort

    Auszug aus VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
    Jedoch erweist sich die für die Befolgung der Anordnung zu Ziffer 1 der Verfügung in Ziffer 2 gesetzte Frist nach § 59 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA und damit auch die Zwangsmittelandrohung zu Ziffer 3 insgesamt als rechtswidrig, weil sie nicht auf einen Zeitpunkt nach dem Eintritt der Bestandskraft oder Vollziehbarkeit der Grundverfügung, sondern auf einen datumsmäßig bestimmten festen Zeitpunkt abstellt, der bereits vor Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung abgelaufen ist, ohne dass die Kläger ihr hätten nachkommen müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2010 - 11 B 9.09 - juris Rdn. 16 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
    Es liegen auch keine zur Überzeugung der Kammer ausreichenden Anhaltspunkte für das Bestehen eines allgemeinen Konsens über die Öffentlichkeit eines Gehwegs auf dem gesamten streitigen Flurstück seit mehr als 80 Jahren vor, der nach den Grundsätzen des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung den Nachweis der Widmung ersetzen könnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998, S. 278).
  • VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 13.00415

    Im Einzelfall rechtmäßige Ersatzvornahmeandrohung

    Auszug aus VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
    Vielmehr reicht es aus, dass die Behörde die voraussichtlichen Kosten nach entsprechenden Erfahrungswerten schätzt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 08. Mai 2013 - AN 11 K 13.00415 -, zit. nach juris, Rdn. 51).
  • OVG Sachsen, 14.04.2000 - 1 BS 21/00
    Auszug aus VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
    Dies ist im Ergebnis unbedenklich, weil die Beseitigung von den Gemeingebrauch hindernden Anlagen dem vom Gesetzgeber intendierten Ermessen entspricht, so dass im Rahmen des § 20 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA grundsätzlich keine ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen erforderlich sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2000 - 1 BS 21/00 - juris, Rdn. 13 mwN.; Beschluss der Kammer vom 25. November 2013 - 6 B 218/13 HAL - S. 4 d.BA).
  • VG Halle, 25.11.2013 - 6 B 218/13
    Auszug aus VG Halle, 26.09.2018 - 6 A 245/15
    Dies ist im Ergebnis unbedenklich, weil die Beseitigung von den Gemeingebrauch hindernden Anlagen dem vom Gesetzgeber intendierten Ermessen entspricht, so dass im Rahmen des § 20 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA grundsätzlich keine ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen erforderlich sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14. April 2000 - 1 BS 21/00 - juris, Rdn. 13 mwN.; Beschluss der Kammer vom 25. November 2013 - 6 B 218/13 HAL - S. 4 d.BA).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2019 - 6 B 1663/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    - 6 A 245/15 -, juris Rn. 8, und vom 16. Juli 2014.
  • VG Osnabrück, 02.07.2015 - 6 B 59/14

    AMEOS Krankenhausgesellschaft unterliegt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Daneben hat sie eine weitere Klage (Az. 6 A 245/15) erhoben, mit der sie den Antragsgegner verpflichten lassen will, auch das von ihr geführte Fachkrankenhaus für Psychiatrie ab dem 01.01.2015 mit weiteren 39 Betten, davon 20 der Fachrichtung Psychosomatik und 19 der Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie, in den Krankenhausplan aufzunehmen.
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